Rahmenbedingungen für Auftragsannahme  durch Rockline Sound & Light

* Bitte nachfolgenden Text kopieren, bearbeiten und ergänzen, und als Mail zustellen.

Für eine reibungslose Auftragsabwicklung mit Rockline Sound & Light Network, müssen nachfolgende Fragen durch Mailzustellung beantwortet werden:

Ist eine freie Zufahrt mit einem LKW 7.5T gewährleistet?                

Für PKW mit Anhänger? 


Sind verkehrstechnische Probleme vor Ort zu erwarten (Park und Halteverbote, Bordsteinkanten, keine Be- und Entlademöglichkeit)?            

Wenn ja, welche?

Gibt es einen reservierten Abstellplatz für LKW?                              

Für PKW mit Anhänger?

Ist der Strom bei Ankunft betriebsfertig?

Welche Stromanschlüsse stehen zur Verfügung:
16ACEE                                           

32ACEE                                              

63ACEE

Bitte zutreffendes Eintragen, und Menge der jeweiligen Anschlüsse angeben!

Ist die Bühne bei Ankunft von Rockline einsatzbereit?

Welche Bühnengröße ist vorhanden?

Ist die Bühne einwandfrei wettergeschützt?

Ist für einen FOH Mischpultplatz mit ordungsgemäßer Überdachung im Publikumsbereich gesorgt? Der FOH Platz muß eine freie Sicht und Akustik zur Bühne haben!

Ist bei Ankunft der Techniker für Getränke auf Kosten des Veranstalters gesorgt?

Gibt es für die Techniker die Möglichkeit auf Kosten des Veranstalters essen?

Ist ausreichender, effektiver Securityservice bis in die Abbauphase vorhanden?

Bei mehrtägigen Veranstaltungen - ist eine professionelle Nachtwache vorhanden?

Hat der Veranstalter für eine ausreichende Haftpflichtversicherung Sorge getragen?

Wann und wie wird die fällige Kostenrechnung beglichen?

Wer ist der verantwortliche Veranstalter lokal,  und wer verantwortlicher Auftraggeber?

Alle Angaben bestimmen maßgeblich unsere Kostenkalkulation. Ohne rechtzeitige Rück-
sendung des Formulars findet keine Auftragsannahme statt. Rockline behält sich vor bei Nicht-
erfüllung zugesicherter Eigenschaften die Auftragserfüllung abzubrechen!

MIETVERTRAGSBEDINGUNGEN, Stand 11/2011
Die Geräte werden dem Mieter vollständig, in betriebsbereitem und einwandfreien Zustand übergeben. Eventuelle Mängel müssen bei der Übergabe schriftlich festgehalten werden.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Höhere Gewalt, Einwirkung von Dritten, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.
Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
Beim Schadensfall dürfen die Geräte nicht vom Mieter oder von Dritten geöffnet oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig.
Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu tragen.
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich werden.

Es gilt die jeweils zur Zeit gültige Mietpreisliste. Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Mietzeitraum (Rückgabe jeweils 15:00 Uhr des Folgetages).

Bei Vereinbarung eines monatlichen Mietzinses ist dieser Mietzins monatlich im voraus zum dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
Der Mieter hat für die pünktliche Rückgabe der Geräte zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so zahlt der Mieter für jeden weiteren Tag 150% des vereinbarten Mietpreises.
Sollten dem Vermieter zusätzliche Kosten durch Schädigung, verspätete Rückgabe oder Verlust der Geräte entstehen, so hat diese der Mieter zu tragen.

Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Schadhaftwerden von Geräten, usw.
Die Geräte dürfen, soweit nicht anders vereinbart, nicht an Dritte weitergegeben werden.

Der Versand von Geräten erfolgt auf Kosten des Mieters auf einem Versandweg nach Wahl des Vermieters, sofern nicht anders vereinbart. Mit der Aufgabe der Geräte zum Versand geht die Gefahr auch des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer verzögerten Auslieferung auf den Mieter über. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
Rockline Sound & Light haftet für Umsatzausfallentschädigungen maximal bis zur vereinbarten Mietsumme unserer Dienstleistung durch die der Ausfall nachweislich verschuldet wurde. Weitergehende Ansprüche wie Umsatzausfall, Vertragsstrafen, Künstlergagen, Personalkosten, Werbekosten usw. werden von uns nicht berücksichtigt oder erstattet.


Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Geldern!